Kategorie 3
Normalpreis
3,00 EUR
1
2
3
4
Karten verfügbar
Restkarten verfügbar
Keine Karten verfügbar
Bitte Anzahl der Plätze wählen, dann Ihre Tickets in den Warenkorb legen
1.) Die Festlegung der Reihen (nicht der Plätze!) erfolgt mit dem Erwerb der Karte (1 Karte entspricht 1 Frontmeter). Platzzuweisung innerhalb der Reihe erfolgt vor Ort!
Beim Kauf von Metern verschiedener Reihen ist eine Zusammenlegung des Standes nicht möglich. Pro Person werden maximal sechs Frontmeter ausgegeben.
2.) Marktfläche / Zuweisung von Verkaufsplätzen
Marktflächen sind die von den Märkten Stuttgart GmbH eingezeichneten Bereiche auf dem Marktplatz, Schillerplatz, Karlsplatz, Hirschstraße, Kirchstraße und die Dorotheenstraße entlang dem Alten Schloss.
Die Platzzuweisung erfolgt nach Vorlage der Platzkarte am jeweiligen Markttag von 6.00 - 8.00 Uhr ausschließlich durch die Marktaufsicht.
Plätze, welche bis 8.00 Uhr nicht belegt sind, werden anderweitig vergeben! Restplätze oder nicht eingenommene Plätze können am Tag der Veranstaltung ab 8.00 Uhr direkt bei der Marktaufsicht nachgelöst werden.
Es ist nicht gestattet, die Plätze eigenmächtig einzunehmen, Platzreservierungen vorzunehmen oder schon vor dem Markttag den Verkaufsplatz zu belegen.
Anbieter, die keine Platzkarte vorzeigen können (auch, wenn diese nur vergessen wurde), haben keinen Anspruch auf Zuweisung eines Platzes.
Hinweis:
Die Verkaufsflächen haben in der Regel eine Tiefe von 1,50 m. Die Marktaufsicht ist berechtigt, dem Anbieter einen anderen als auf der Karte genannten Platz zuzuweisen.
3.) Marktzeit (Verkaufszeit)
Die Verkaufszeit für die Flohmärkte wird von 11.00 - 18.00 Uhr festgesetzt. Der Verkaufsplatz ist spätestens bis 20.00 Uhr zu räumen. Der Standinhaber verpflichtet sich, die mitgebrachten Gegenstände sowie Stand-, Verpackungsmaterial und Müll mitzunehmen und privat zu entsorgen. Zuwiderhandlungen werden verfolgt und in Rechnung gestellt.
4.) Marktaufsicht
Die Marktaufsicht wird durch Mitarbeiter und Beauftragte der Märkte Stuttgart GmbH ausgeübt. Ihren Weisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
5.) Zugelassener Warenkreis
Gegenstände des Marktverkehrs sind antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte kunsthandwerkliche Artikel und Gegenstände sowie Sammlerstücke und Handarbeiten.
Nicht zugelassen werden können:
Lebensmittel und Getränke aller Art, Artikel des Wochenmarktverkehrs (Blumen, Pflanzen etc.), Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile, Gift-, Arznei- und Rauschmittel, Schusswaffen und Munition, Hieb- und Stoßwaffen, pyrotechnische Artikel sowie neuwertige Industrieprodukte.
Auf dem Veranstaltungsgelände sind Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten mit Rücksicht auf das Sonn- und Feiertagsgesetz untersagt.
Die Verwendung von Lautsprecheranlagen zum Anbieten der Ware sowie Betteln und Hausieren ist nicht gestattet.
6.) Befahren des Marktgeländes/Parken
Das gesamte Marktgelände ist Fußgängerzone. Es gelten die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (STVO). Im Einvernehmen mit der Marktaufsicht kann zum Be- und Entladen zwischen 6.00 und 7.45 Uhr kurz eingefahren werden. Die Einfahrt endet um 7.45 Uhr. Spätestens um 8.00 Uhr müssen alle Fahrzeuge vom Marktgelände entfernt sein. Das Parken auf und um das
Marktgelände ist nicht zulässig. Parkplätze stehen in den umliegenden Parkhäusern gegen Bezahlung zur Verfügung.
7.) Haftung
Der Platzkarteninhaber haftet für jeden Schaden, der durch ihn oder seine Hilfspersonen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wird. Jeder hat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seines Eigentums gegen Gefahren jeder Art selbst zu treffen. Schadenersatzansprüche an die Märkte Stuttgart GmbH wegen Eigentumsbeschädigung oder Diebstahl werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Das Marktgelände wird in dem Zustand, in dem es sich bei der Zuweisung befindet, zur Verfügung gestellt. Die Märkte Stuttgart GmbH leistet keinerlei
Gewähr oder Schadenersatz, die durch Schäden auf dem Marktgelände entstehen.
8.) Platzentzug
Die Marktaufsicht hat das Recht zum sofortigen Entzug des Platzes, wenn der Platzinhaber eine der Zuweisungsbedingungen verletzt oder Anordnungen der Marktaufsicht oder der Polizei nicht befolgt.
9.) Anerkenntnis
Mit Erwerb einer Platzkarte werden diese Durchführungsbestimmungen anerkannt.