Aktuelle Informationen zu ausgefallenen und verschobenen/verlegten Veranstaltungen
Liebe Kunden,
folgende Termine, die bei uns im Verkauf waren, können nicht wie geplant stattfinden.
Veranstaltungen, die ausfallen, finden Sie unter:
Veranstaltungen, die verlegt oder verschoben wurden, finden Sie unter:
!!! VERSCHOBEN - VERLEGT - Veranstaltungen !!!
Informationen für Besucher*innen, die im Speziellen das Hallenduo im Neckarpark (Porsche-Arena und Schleyer-Halle) betreffen, finden Sie hier.
Corona-Gutscheine
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde vom Gesetzgeber im Mai 2020 die sog. Gutscheinregelung verabschiedet.
Demnach liegt es in der Entscheidung des jeweiligen Veranstalters ob Tickets, die vor dem 08.03.2020 für coronabedingt ausgefallene oder verschobene Events erworben wurden, durch Rückzahlung oder zunächst durch Ausstellung eines Gutscheins („Corona-Gutscheine“) erstattet werden.
Zahlreiche Veranstalter haben sich für die Gutscheinlösung entschieden.
Die Mindestgültigkeit der Corona-Gutscheine ergibt sich aus der gesetzlichen Verjährungsfrist, d.h. sie läuft bis Ende des dritten Jahres nach dem Jahr der Ausstellung (z.B. Ausstellung 10.11.2020 -> Gültigkeit bis mindestens 31.12.2023).
Ungeachtet dessen hat der Inhaber eines „Corona-Gutscheins“ das Recht, sich ab dem 01.01.2022 den Wert dieses Gutscheins auszahlen zu lassen (siehe entsprechende Erklärungen auf dem jeweiligen Gutscheindokument).
Sofern Sie also einen Corona-Gutschein eines bestimmten Veranstalters direkt von uns erhalten haben (bzw. Inhaber eines solchen Gutschein sind) und sich diesen auszahlen lassen möchten, wenden Sie sich bitte ab 01.01.2022 unter Angabe Ihres Vor- und Zunamen, der Gutscheinnummer und der Bankverbindung (IBAN) direkt an Easy Ticket Service (info@easyticket.de oder Tel. 0711 / 2555 555).
Wir regeln dann das Weitere für Sie.
Zugangsregelungen für Veranstaltungsbesuche
Der Besuch von Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen wird in Landesverordnungen geregelt.
Über den jeweils aktuellen Stand können Sie sich hier informieren.