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AGB DreamHaus Apache207

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen  der  DreamHaus GmbH für personalisierte Tickets 

  1. GELTUNGSBEREICH

1.1  Für die von der DreamHaus GmbH, Kurfürstendamm 59, 10707 Berlin, Geschäftsführer: Matthias Schwarz, Registergericht: Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB: 214221 (im Folgenden: "DreamHaus" oder „Wir“) allein und/oder gemeinsam mit örtlichen Veranstaltern veranstalteten Konzerte, für die  ausschließlich personalisierte Tickets verkauft werden, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB-pT“).  

1.2  Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der von uns autorisierten  Vertriebspartner (im Folgenden: „Vertriebspartner“), die den Verkauf der Tickets  in unserem Namen und auf unsere Rechnung vermitteln (CTS EVENTIM AG &  Co. KGaA, www.eventim.de, München Ticket GmbH, www.muenchenticket.de,  in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, www.easyticket.de, SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG,  www.saparena.de,  Westfalenhalle  GmbH - Ticketing,  www.westfalenhalle.de,  Anschutz Entertainment Group Operations GmbH, www.mercedes-platz.de, Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH, www.barclays-arena.de, ARENA Management GmbH, www.lanxess-arena.de, ZSL Betreibergesellschaft mbH, www.arena-ticket.com sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte (im Folgenden: „Veranstaltungsstätte“) wird hingewiesen. Näheres hierzu entnehmen Sie (im Folgenden: „Sie“ oder „Käufer“) bitte den Internetseiten unserer Vertriebspartner und der  Veranstaltungsstätten. Im Fall etwaig abweichender Bestimmungen haben die vorliegenden AGB-pT von DreamHaus Vorrang, es sei denn nachstehend ist Abweichendes geregelt.  

1.3   Sofern Sie eigene, anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, werden diese nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht zuvor schriftlich zugestimmt haben. 

 

  1. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1   Nach Maßgabe der vorliegenden AGB-pT kommt zwischen Ihnen und uns ein Vertrag über den Besuch der jeweiligen (Konzert-) Veranstaltung zustande. Der Vertragsschluss erfolgt über unsere Vertriebspartner (vgl. 1.2).  Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen.   

Alle Tickets sind personalisiert, d.h. der angegebene Vor- und Zuname wird im Rahmen des Kaufvorgangs über unsere Vertriebspartner (vgl. Ziff. 1.2) auf den Tickets vermerkt. Im Rahmen des Kaufvorganges werden Sie aufgefordert, Ihren Vor- und Zunamen anzugeben. Sie sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.  

Soweit Sie mehrere Tickets (nachfolgend: „weitere Tickets“) erwerben, erstreckt sich die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben auch auf den/die Vor- und Zunamen der weiteren Personen (nachfolgend: „weitere Personen“), auf die die Tickets ausgestellt werden sollen. Sie sind verpflichtet, gemeinsam mit den weiteren Tickets den weiteren Personen diese AGB-pT zu überreichen. Die Übernahme der Rechte und Pflichten nach diesen AGB-pT durch die weiteren Personen erfolgt mit Entgegennahme der weiteren Tickets. Die weiteren Personen erhalten nach Maßgabe dieser AGB-pT ein eigenes Recht zum Besuch  des Konzertes (Vertrag zugunsten Dritter i.S.d. § 328 BGB).  

Auf die Regelungen für die personalisierten Tickets gem. Ziff.3 wird hingewiesen. 

2.2   Mit Vertragsschluss ist der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher USt., zusammensetzt (nachfolgend "Ticketkaufpreis"), sofort zur Zahlung fällig. Der Ticketkaufpreis steht DreamHaus  vollständig zu. Unsere Vertriebspartner erheben ggf. zusätzlich weitere Gebühren im eigenen Namen.  

2.3   Bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises bleiben die Tickets in unserem Eigentum und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt. 

2.4   Mit Übergabe des Tickets an den Versand geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Käufer über. Im Falle eines späteren Verlustes erfolgt keine  Erstattung des Ticketkaufpreises und auch keine Aushändigung von Ersatztickets. 

2.5   Jedes Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket  seine Gültigkeit. Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt. 

2.6.  Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit der SARS-CoV2-Pandemie  können wir keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass die Veranstaltung an  dem geplanten Datum und in der geplanten Veranstaltungsstätte stattfindet. Wir  behalten uns daher das Recht zur Absage und Verlegung der Veranstaltung vor.  Auf Ziff.5 und Ziff.7 wird verwiesen.   

 

  1. PERSONALISIERTE TICKETS

3.1   Grund für die Personalisierung sämtlicher Tickets und die hiermit verbundenen  Beschränkungen (vgl. Ziff. 3.3 ff.) sind  

- das Interesse am Erhalt eines sozialen Preisgefüges, 

-  Gewährleistung  der  Sicherheit  der  Besucher  in  jeder  Hinsicht,  so  u.a.  die  Erkennung und Prävention von Gefahren durch Epidemien und Pandemien, wie  z.B. SARS-CoV2 (einschließlich Mutanten und Varianten) und des Schutzes der  Gesundheit sämtlicher Veranstaltungsteilnehmer, 

-  die  Vermeidung  des  Weiterverkaufs von Tickets  zu  überhöhten  Preisen  (Zweitmarkt- bzw. Schwarzmarkthandel) und 

- die Vermeidung einer Beeinträchtigung des guten Rufes des Künstlers.  

3.2   Aus den in Ziff.3.1 benannten Gründen ist der Ticketkauf pro Person auf eine  maximale Anzahl von 6 Tickets pro Konzert beschränkt.                                                                                                 

3.3   Nur die auf dem jeweiligen Ticket vermerkte Person hat das Recht, Zutritt zu der  Veranstaltung zu verlangen (vgl. Ziff.2.1). Am Einlass wird die Übereinstimmung  überprüft.  Der  Nachweis  der  Übereinstimmung  wird  durch  Vorlage  des  personalisierten Tickets sowie Vorlage eines gültigen Pass, Personalausweis,  Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte geführt. Die Eintrittsberechtigung der  Tickets entfällt, wenn das Ticket zurückgegeben wird (vgl. Ziff.3.6). 

3.4   Wir  behalten  uns  das  Recht  vor,  Ticketinhabern,  die  nicht  gem.  Ziff.3.3.  nachweisen können, dass sie ein Besuchsrecht gem. Ziff.2.1. erworben haben,  den  Besuch  der  Veranstaltung  insbesondere  durch  Sperrung  des  Tickets  und/oder Rücktritt vom Vertrag zu verweigern.  

Dies gilt insbesondere, sofern entgegen Ziff. 2.1 

- im Rahmen des Kaufvorganges nicht wahrheitsgemäß die Vor- und Zunamen  der  weiteren  Personen  angegeben  werden  (z.B.  mehrfache  Nennung  eines  einzigen   Namens,   Nennung   von   Platzhaltern,   Nennung   von   tatsächlich  nichtexistierenden Personen), 

- von den weiteren Personen die Rechte und Pflichten nach diesen AGB-pT nicht  übernommen wurden und/oder 

und/oder sofern entgegen Ziff.3.3. 

- sich bei einer Überprüfung der Übereinstimmung herausstellt, dass die Person,  die mit dem Ticket Eintritt begehrt, nicht identisch ist mit der Person, auf die das  Ticket gem. Ziff.2.1. personalisiert wurde.   

3.5   Der  Verkauf  der  Tickets  an  gewerbliche  Händler,  Plattformen  und  für  diese  handelnde  Personen  ist  ebenso  untersagt  wie  die  Weitergabe  der  Tickets.  Vorstehendes gilt insbesondere auch für die Weitergabe über den Ticketzweit-  und  Schwarzmarkt,  Internetauktionen,  Internetmarktplätze  etc..  Wir  sind  bei  Zuwiderhandlung  gegen  eines  und/oder  mehrere  der  vorstehenden  Verbot/e  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Tickets zu sperren und dem  Ticketinhaber  den  Besuch  der  Veranstaltung  zu  verweigern.  Bei  Verstoß  behalten wir uns darüber hinaus ausdrücklich vor, Ihre Bestellungen für andere  Veranstaltungen von uns bis spätestens zum Beginn der jeweiligen  Veranstaltung  jederzeit  zu  stornieren.  Für  den  Fall,  dass  Sie  und/oder  die  weiteren Personen verhindert sind, gilt Ziff.3.6.                                                                                                                                                             

3.6   Die  Tickets  und  weiteren  Tickets  können  im  Falle  der  Verhinderung  (z.B.  Krankheit, sonstige Verhinderung etc.) von Ihnen und den weiteren Personen  jeweils nach Maßgabe der nachstehenden Ziff.3.6.1 vor dem Veranstaltungstag  und/oder nach Maßgabe der nachstehenden Ziff.3.6.2 am Veranstaltungstag ab  Öffnung vor Ort zurückgegeben werden: 

3.6.1 Rückgabe vor dem Veranstaltungstag: Die personalisierten Tickets können  unter der Voraussetzung, dass die freiwerdenden Tickets tatsächlich über die  Plattformen unserer autorisierten Vertriebspartner, über die die jeweiligen Tickets  erworben  wurden  (z.B.  www.fansale.de  für  über  www.eventim.de  gekaufte  Tickets), verkauft werden, zurückgegeben werden. Hierfür wird keine Gewähr  übernommen. Durch die Nutzung dieser Rückgabeoption wird uns die Rückgabe  des/der Tickets angeboten und gestattet, das/die freiwerdende(n) Ticket(s) in  unserem Namen und auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Das  Angebot  auf  Rückgabe  des/der  Tickets  wird  von  uns  erst  mit  Weiterverkauf  angenommen. 

Das Ticket wird in unserem Namen und auf unsere Rechnung bis jeweils 24  Stunden vor dem Beginn eines Konzerts zum Verkauf angeboten. Der jeweilige  Nutzer (z.B. Sie, die weiteren Personen) bestimmt den Preis, zu dem das/die  freiwerdende(n) Ticket(s) verkauft werden soll(en), wobei der Preis maximal auf  den Ticketkaufpreis begrenzt ist. Der jeweilige Nutzer kann von seinem Angebot  jederzeit zurücktreten, solange die Tickets noch nicht verkauft sind.  

Der jeweilige Nutzer wird darüber informiert, sobald das oder die freiwerdenden  Ticket(s) verkauft werden. Die Tickets werden gesperrt, so dass sie nicht mehr  zum Einlass berechtigen. Für den Erwerber wird ein neues Ticket generiert. Der  Erwerber zahlt eine Gebühr von EUR 10,00. Der Betrag in Höhe des erzielten  Kaufpreises wird nach Veräußerung auf dem Bank- bzw. Kreditkarten-Konto des  jeweiligen Nutzers, der das/die Ticket(s) eingestellt hat, gutgeschrieben.  

Die   Möglichkeit   der   Rückgabe   steht ausschließlich Privatpersonen zur  Verfügung,  die  nach  Maßgabe  dieser  AGB-pT  ein  Recht  zum  Besuch  des  Konzertes erworben haben und aus den unter Ziff.3.6 benannten Gründen am  Besuch des Konzertes verhindert sind.  

Vorstehende Regeln für die Rückgabe vor dem Veranstaltungstag gem. Ziff.3.6.1  gelten für die Rückgabe von Tickets, die über www.eventim.de erworben wurden.                                              

Sofern Sie ihre Tickets über andere Vertriebspartner erworben haben (z.B. über  www.muenchenticket.de) gelten die dort abrufbaren Regeln für die Rückgabe  von  Tickets  vor  dem  Veranstaltungstag,  die  Ziff.3.6.1  vorgehen  (Ziff.1.2  gilt  insoweit nicht).  

Jeglicher Missbrauch, insbes. die Nutzung durch Personen, die privat oder als  gewerbliche  Händler  selbst  und/oder  über  Dritte  über  den  Ticketzweit-  und  Schwarzmarkt, Internetauktionen, Internetmarktplätze etc. die Tickets entgegen  dieser AGB-pT in welcher Form auch immer weitergegeben haben, ist verboten.  Im  Falle  der  Zuwiderhandlung  gegen  dieses  Verbot  sind  wir  berechtigt,  vom  Besuchervertrag  zurückzutreten  und/oder  die  Tickets  zu  sperren  und  dem  Ticketinhaber den Besuch der Veranstaltung zu verweigern.  

3.6.2 Rückgabe am Veranstaltungstag: Durch die Nutzung der Rückgabeoption  am Veranstaltungstag vor Ort wird uns die Rückgabe des/der Tickets angeboten  und gestattet, das/die freiwerdende(n) Ticket(s) vor Ort in unserem Namen und  auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Das Angebot auf Rückgabe  des/der  Tickets  wird  von  uns  erst  mit  Weiterverkauf  angenommen.  Der  Ticketinhaber legt vor Ort ein amtliches Ausweisdokument vor, aus dem sich  seine    Identität    ergibt,    welche             ihrerseits mit         dem             vorgelegten           Ticket  übereinstimmt.  Darüber  hinaus  gibt  es  vor  Ort  einen  neuen  Käufer,  der  zum  Erwerb des Tickets unter Einbeziehung dieser AGB-pT bereit ist und eine Gebühr  in Höhe von EUR 10,00 für die Inanspruchnahme des Services erstattet. Liegen  diese  Voraussetzungen  vor,  nehmen  wir  das  Angebot  auf  Rücknahme  des  Tickets  an.  Ein  Anspruch  auf  Rückerstattung  besteht  uns  gegenüber  jedoch  nicht,  sondern  nur  gegenüber  dem  neuen  Käufer  maximal  in  Höhe  des  Ticketkaufpreises zzgl. der Systemgebühr. 

3.7   Mit  der  Rückgabe  gem.  Ziff.3.6.1  bzw.  Ziff.3.6.2.  berechtigen  die  jeweiligen  Tickets nicht mehr zum Eintritt. Sofern und soweit das oder die freiwerdende(n)  Ticket(s)  weder  gem.  Ziff.3.6.1  noch  gem.  Ziff.3.6.2  zurückgegeben  werden,  werden die Tickets nicht gesperrt, so dass sie nach wie vor nach Maßgabe der  AGB-pT zum Einlass berechtigen. Eine Weitergabe an und/oder über Dritte bleibt  weiterhin unzulässig (vgl. Ziff. 3.5.).   

                                                                                                                                                         

  1. ZUTRITTSBERECHTIGUNGEN UND -BESCHRÄNKUNGEN

4.1     Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt nicht gestattet. Für Kinder unter 6 Jahren darf  auch  nicht  ein  berechtigter  Dritter  ein  Ticket  (mit-)erwerben.  Kinder  zwischen  6  und  14  Jahren  dürfen  die  Konzerte  nur  in  Begleitung  einer  personensorgeberechtigten  Person,  die  ihrerseits  ebenfalls  über  ein  Ticket  verfügt, besuchen. Die personensorgeberechtigte Person hat das Kind während  der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen. Jugendliche zwischen 14 und  16 Jahren sind nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00  Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen. Die  entsprechende schriftliche Erlaubnis ist bei Zutritt nachzuweisen. Jugendliche  zwischen 14 und 16 Jahren erhalten Zutritt zudem nur, sofern sie sich durch  einen gültigen  Kinder-   oder             Schülerausweis  ausweisen können.   Für  Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen  nach  Mitternacht  ohne  Begleitung  einer  personensorgeberechtigten  Person  genehmigt.  Personensorgeberechtigt  sind  i.d.R.  die  Eltern,  nicht  hingegen  erziehungsbeauftragte  Personen  (z.B.  älterer  Freund).  Die  vorgenannten  Regeln    gelten    ausschließlich für Konzerte und nicht für etwaige  Tanzveranstaltungen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des  Jugendschutzgesetzes (JuSchG). 

4.2     Das Mitführen von  

-    Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstigen Waffen 

-    Werkzeugen jeder Art, insbesondere Schraubenzieher, Sägen, Äxte, Beile,  Hämmer, (Taschen-) Messer und sonstigen Werkzeugen 

-    Pyrotechnischen  Gegenständen jeder  Art, insbesondere Fackeln,  Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und sonstigen pyrotechnischen           Gegenständen   

-    Gegenständen, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, insbesondere  Flaschen, Dosen und sonstige Gegenständen 

-    Taschenlampen, Laserpointern, Rucksäcken, Taschen, Regenschirmen 
bei der Veranstaltung ist verboten. 

Handtaschen mit der maximalen Größe 21 x 30 cm (DIN A4) sind gestattet.                                                                                                                                                       

4.3   Bei Verstößen gegen Ziff.4.1 oder Ziff. 4.2 ist DreamHaus berechtigt, den Eintritt  zu verweigern bzw. den Käufer nachträglich von der Veranstaltung  auszuschließen.  Der  Ticketkaufpreis  wird  nicht  zurückerstattet.  Stornierungen  werden nicht vorgenommen. 

 

  1. AUSFALL, VERLEGUNG UND BESCHRÄNKUNG DER VERANSTALTUNG

5.1   Wir  behalten  uns  vor,  die  Veranstaltung  aus  von  uns  nicht  zu  vertretenden Gründen (z.B. wg. höherer Gewalt, Erkrankung des Künstlers, etc.) im Vorfeld zu  verlegen bzw. abzusagen.  

5.2   Wenn  wir  die  Veranstaltung  gem.  Ziff.5.1  verlegen,  behalten  die  Tickets  ihre  Gültigkeit.  Wir  werden  die  Veranstaltung  sobald  möglich  und  zumutbar,  nachholen und beabsichtigen, hierbei einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem  ursprünglichen  Veranstaltungstermin  nicht  zu  überschreiten.  Die  Dauer  des  Zeitraumes ist maßgeblich davon abhängig, wann die gem. Ziff.5.1 benannten  Gründe  nicht  mehr  vorliegen  und  eine  Durchführung  der  Veranstaltung  unter  besonderer Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Künstler und der  Veranstaltungsstätten  wieder  möglich  ist.  Über  den  Termin  der  verlegten  Veranstaltung werden wir bzw. unser Vertriebspartner schnellstmöglich  informieren.  Wenn  Ihnen  im  Einzelfall  eine  Verlegung  der  Veranstaltung  angesichts  Ihrer  persönlichen  Lebensumstände nachweislich  unzumutbar  ist  (z.B. wegen einer bereits gebuchten Urlaubsreise an dem neuen  Veranstaltungstermin), wird unter der Voraussetzung der Übersendung  entsprechender Nachweise an uns sowie des Eingangs des Originaltickets bei  dem Vertriebspartner,   über     den  sie das Ticket erworben haben,    der  Ticketgrundpreis  inkl.  gesetzlicher  USt.  (vgl.  Ziff.2.2)  zurückerstattet.  Werden  entsprechende Nachweise nicht übersandt oder geht das Originalticket – gleich  aus  welchen  Gründen  –  nicht  bei  dem  Vertriebspartner  ein,  besteht  kein  Rückerstattungsanspruch.  

5.3   Wenn wir die Veranstaltung gem. Ziff.5.1 absagen, wird das Ticket ungültig und  berechtigt  nicht  mehr  zum  Eintritt.  In  diesem  Fall  haben  Sie  Anspruch  auf  Rückerstattung des Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher USt. (vgl. Ziff.2.2). Der  Anspruch ist spätestens binnen 30 Tagen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin  gegenüber  unseren  Vertriebspartner,  bei  dem  Sie  das  Ticket erworben haben, geltend zu machen. Sofern die Frist von Ihnen aus von  Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies  durch  Vorlage  von  Belegen  nachzuweisen.  Erfolgt dies nicht,  entfällt  der Anspruch. 

5.4   Etwaige weitergehendere Ansprüche, insbesondere Rückerstattungsansprüche  bestehen nicht und werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Grundsätzlich  nicht zurückerstattet werden gezahlte Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr und  Systemgebühr,  Ziffer  2.2).  Gegen  einen  Anspruch  auf  Rückerstattung  der  Gebühren erklären wir die Aufrechnung mit unserem Anspruch auf Wertersatz,  der aufgrund der entsprechend bereits erbrachten Leistungen     (z.B.  Vermittlungsleistung, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher Höhe besteht.   Ebenfalls      grundsätzlich nicht zurückerstattet werden Reise- und  Unterbringungskosten jeglicher Art. 

5.5   Zur konkreten Abwicklung im Falle einer Verlegung oder Absage gem. Ziff.5.  beachten Sie bitte auch die Hinweise unseres Vertriebspartners, bei dem Sie das  Ticket erworben haben. 

5.6   Vorstehende  Regelungen  berühren  in  keiner  Weise  die  Ihnen  zustehenden  Rechte im Falle einer durch uns zu vertretenden Pflichtverletzung. Ergänzend  hierzu berücksichtigen Sie bitte die Regelung in Ziff. 6. 

5.7   Fälle der COVID-19 Pandemie und ähnlich ansteckenden Krankheiten sind von  Ziff.5.1 - 5.6 ausgenommen und werden ausschließlich von Ziff.7 erfasst. 

 

  1. HAFTUNG VON DREAMHAUS

6.1   Ansprüche  des  Käufers  auf  Schadensersatz  sind  ausgeschlossen.  Hiervon 

ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung  des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher  Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die  auf  einer  vorsätzlichen  oder  grob  fahrlässigen  Pflichtverletzung  unsererseits,  unserer  gesetzlichen  Vertreter  oder  Erfüllungsgehilfen  beruhen.  Wesentliche Vertragspflichten  sind  solche,  deren  Erfüllung  zur  Erreichung  des  Ziels  des  Vertrags notwendig ist. 

6.2   Bei  der  Verletzung  wesentlicher  Vertragspflichten  haften  wir  nur  auf  den  vertragstypischen,  vorhersehbaren  Schaden,  wenn  dieser  einfach  fahrlässig  verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche  des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

6.3   Die  Einschränkungen  der  Ziff.6.1  und  6.2  gelten  auch  zugunsten  unserer  gesetzlichen  Vertreter  und  Erfüllungsgehilfen,  wenn  Ansprüche  direkt  gegen  diese geltend gemacht werden. 

6.4   Die sich aus Ziff.6.1 und 6.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht,  soweit  wir  einen  Mangel  arglistig  verschwiegen  oder  eine  Garantie  für  die  Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit wir und  Sie eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die  Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

 

  1. MASSNAHMEN IN BEZUG AUF DIE COVID-19-PANDEMIE UND ÄHNLICH  ANSTECKENDE KRANKHEITEN 

7.1.  Sicherheits- und Gesundheitskontrollen bei Einlass / Ausschluss von der  Veranstaltung  

7.1.1     DreamHaus behält sich vor, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und  ähnlich ansteckende Krankheiten im angemessenen Umfang die Übermittlung  bzw.  Angabe  personenbezogener  Daten  zur  Infektionsprävention  sowie  zur  Kontaktverfolgung,   den   Nachweis   über   die   Durchführung   angemessener  Infektionsschutzmaßnahmen  (Testungen  und/oder  Immunisierungsnachweise)  sowie   die    Mitwirkung   an angemessenen Gesundheitskontrollen  (z.B.  Temperaturmessungen) zu verlangen.  

7.1.2 DreamHaus ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern  sowie  den  Käufer  vom  weiteren  Verbleib  auf  dem  Veranstaltungsgelände  auszuschließen, wenn der Käufer:  

  1. erforderliche personenbezogene Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, (Vor- und Familienname, Adresse, Telefonnummer oder  E-Mail-Adresse,  Erklärungen  zum  Gesundheitszustand  und  Aufenthalt in Risikogebieten) vor der Anreise und vor dem Beginn der Veranstaltung nicht  mitteilt, wobei DreamHaus insbesondere – unter Beachtung der gesetzlichen  Regelungen,  insbesondere  des  Datenschutzrechts  –  berechtigt  ist,  diese  Daten  an  die  zuständigen  Behörden  (z.B.  Gesundheitsbehörden)  zu  übermitteln, oder  
  1. keinen Nachweis über die Durchführung erforderlicher  Infektionsschutzmaßnahmen, wie z.B. einen aktuellen negativen Test auf das  Coronavirus, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder einen geeigneten  Immunisierungsnachweis  (Nachweis  der  vollständigen  Impfung  oder  einer  vollständig  ausgeheilten  Infektion  mit  dem  Coronavirus  einschließlich  ggf.  erforderlicher                   Nachimpfungen)  als auch ggf. beides (d.h.  negatives  Testergebnis und Immunisierungsnachweis), vorlegt, oder  
  2. in den  letzten  zwei  Wochen  vor  dem  Veranstaltungsbeginn  sich  mit  dem  Coronavirus infiziert hat, mit einem Infizierten Kontakt hatte oder sich in einem  Risiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat und nicht nachweislich die  gesetzlich   oder  behördlich                     angeordneten  oder sonst für eine  Infektionsprävention erforderlichen Maßnahmen  (z.B.  Quarantäne,  Testungen) eingehalten hat,  
  3. eine erhöhte Körpertemperatur, Atemwegssymptome, Einschränkungen des Geruchs-  und  Geschmackssinns  oder  sonstige  typische  Zeichen  einer  Infektion  mit  dem  Coronavirus  aufweist,  die  vernünftiger  Weise  darauf  schließen lassen, dass von dem Käufer ein Gesundheitsrisiko ausgeht, oder  
  4. sich weigert, seine Körpertemperatur messen zu lassen, oder die Teilnahme an anderen angemessenen Gesundheitskontrollen verweigert,  

sofern    die    Verweigerung    des               Zutritts                        bzw.   der               Ausschluss                 vom  Veranstaltungsgelände   nicht   im   Einzelfall   unverhältnismäßig   ist   und   die  Maßnahmen unter den obigen Buchstaben a. bis e. nach der von DreamHaus  vorzunehmenden  Prognose  im  Hinblick  auf  die  von  der  COVID-19-Pandemie  ausgehenden Gesundheitsgefahren angemessen erscheinen.  

7.1.3 Macht DreamHaus von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die  Eintrittskarte  ihre  Wirksamkeit.  Ein  Anspruch  auf  erneuten  Einlass  oder  auf  Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.  

7.2. Präventionsmaßnahmen und Anordnungen während der Veranstaltung  
7.2.1    DreamHaus kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen,  Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zu entsprechen. Beispielsweise kann DreamHaus anordnen:  

  1. Tragen von  medizinischen  Mund-Nase-Bedeckungen  (z.B.  FFP2-Masken)  vor und auf dem Veranstaltungsgelände; 
  2. Einhaltung von Hygieneregeln (Abstandsgebote, Desinfektionsmaßnahmen etc.) und Befolgen eines Schutz- und/oder Hygienekonzepts;  
  3. Mitwirkung an Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen,  z.B. Messung der Körpertemperatur oder Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis bzw. Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B.   SARS-CoV-2-Virus  einschließlich mutierter Virusformen);  
  4. Vorlage von sonstigen Belegen und Nachweisen, die zur Beförderung sicherheits- oder gesundheitsbezogener Aspekten dienlich und angemessen sind.  

7.2.2 Die Käufer haben den Anordnungen  der  DreamHaus  sowie  den  diesbezüglichen Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. DreamHaus kann den Besuch der Veranstaltung oder den Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände davon abhängig machen, dass ihre Anordnungen und Anweisungen befolgt werden. Macht DreamHaus von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, gelten die Regelungen der Ziffer 7.1.3.  

7.3.  Bestehen von Infektionsrisiken  

DreamHaus weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Käufers mit dem Coronavirus  (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.  

7.4. Absage / Verlegung / Reduzierung der Teilnehmerzahl  

7.4.1 Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den DreamHaus nicht zu vertreten hat und der nicht von Ziff.5 erfasst ist (z.B. Einschränkungen aufgrund Covid-19 einschließlich Mutationen  und ähnlichen ansteckenden Krankheiten), wird DreamHaus die Veranstaltung, absagen bzw. verlegen. Im Falle der Absage gelten  die  Ziff.5.3 - 5.6 entsprechend. Im Falle der Verlegung behalten die Tickets ihre Gültigkeit.  

7.4.2 Muss nach dem Beginn des Kartenvorverkaufs die maximale Besucherzahl  im  Hinblick  auf  die  COVID-19-Pandemie  oder  eine  ähnlich  ansteckende  Krankheit beschränkt werden und übersteigt die verkaufte Anzahl an Tickets die  dann zulässige Besucherzahl, ist DreamHaus berechtigt, Tickets im  erforderlichen Umfang zu stornieren. Gleiches gilt für Tickets, die zu dem Besuch  besonderer Bereiche (z.B. Backstage-Bereich) berechtigen. Darüber hinaus ist  DreamHaus  in  diesem  Falle  berechtigt,  im  erforderlichen  Umfang  Sitzplätze  innerhalb  derselben  Preiskategorie  neu  zu  verteilen,  um  z.B.  notwendige  Abstände zwischen den Besuchern einzuhalten, sowie – ohne Aufpreis – dem  Käufer einen Sitzplatz einer höheren Preiskategorie zuzuweisen oder Stehplätze  in Sitzplätze umzuwandeln.  

Die  Zuweisung  von  Sitzplätzen  einer  niedrigeren  Preiskategorie  als  auch  die  Umwandlung von Sitzplätzen in Stehplätze sind nur möglich gegen Erstattung  der Preisdifferenz; der Käufer ist in diesem Falle innerhalb einer von DreamHaus  angemessen  zu  setzenden  Frist  nach  Zugang  der  Mitteilung  über  diese  Zuweisung bzw. Umwandlung zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, worauf  DreamHaus in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen wird.  

DreamHaus wird mittels eines  angemessenen,  transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens bestimmen, welche Tickets  storniert oder umgewandelt werden und wie eine  ggf.  vorzunehmende Neuverteilung von  Tickets erfolgt.  

Für stornierte Tickets erhält der Käufer den auf der Eintrittskarte aufgedruckten  Kartenpreis erstattet oder, nach Wahl von DreamHaus, einen entsprechenden  Wertgutschein, wenn DreamHaus aufgrund Gesetzes für diesen Fall zu einer  Ausgabe  von  Gutscheinen  berechtigt ist. Weitergehende  Ansprüche  auf  Entschädigung  oder  Aufwendungsersatz  (z.B.  in  Bezug  auf  Stornokosten  für Anreise  oder  Hotelbuchungen)  bestehen  nicht. Es gelten im Übrigen die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen (s. Ziff. 6.). 

 

  1. TON-, FOTO- UND FILMAUFNAHMEN

8.1 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Mobilfunkgeräte, Tablets und ähnliche  Geräte mit Aufnahmefunktion dürfen mitgeführt aber nicht zu Zwecken von Ton- , Foto- und/oder Filmaufnahmen betrieben werden.  

8.2 Die Anfertigung von Ton-, Foto- und/oder Filmaufnahmen in der Veranstaltungsstätte ist generell verboten. Im Falle eines Verstoßes sind sie  verpflichtet, die Ton-, Foto- und/oder  Filmaufnahmen unverzüglich und unwiderruflich zu löschen. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf  denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von uns eingezogen und bis zum Ende der Veranstaltung verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der  Aufzeichnung zugestimmt hat. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Sie im Falle  eines Verstoßes von der Veranstaltung auszuschließen, Ziff.4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.  

8.3 Jegliche Auswertung, insbes. die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung (z.B. im Internet, über soziale Medien etc.) von entgegen Ziff. 8.2 angefertigten Ton-, Foto- und Filmaufnahmen, ist untersagt.  

8.4 Mit dem Erwerb des Tickets willigen Sie darin ein, dass wir selbst und/oder über  Dritte im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen jeglicher Art  und Weise   (z.B.   Rundfunk-/Fernseh-/Streaming-Aufnahmen etc.),  insbesondere auch solche, die Sie erkennbar und einzeln darstellen, herstellen und diese zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt selbst und/oder über Dritte in jeder Form auswerten, insbesondere (aber nicht abschließend) die Aufnahmen selbst  und/oder über Dritte vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, senden etc.. Ihre Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.  

 

  1. KEIN WIDERRUFSRECHT

Wir bieten Dienstleistungen aus  dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an, d.h. Eintrittskarten für Veranstaltungen/Konzerte. Daher liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs.2 Nr.9 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.  Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch unsere Vertriebspartner bindend und verpflichtet  zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.  

 

  1. STREITBEILEGUNG

10.1 Online-Streitbeilegung  gemäß  Art.  14  Abs.  1  ODR-VO:  Die  Europäische 

Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie  unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. 

10.2 Information zu Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen (§  36  VSBG):  Die  DreamHaus  GmbH,  Kurfürstendamm  59,  10707  Berlin,  Geschäftsführer:  Matthias  Schwarz, ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

 

  1. ANWENDBARES RECHT, DATENSCHUTZ, GERICHTSSTAND

11.1 Auf den Vertrag findet  das  Recht  der  Bundesrepublik  Deutschland  unter 

Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur  Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften  insbes. des Staates, in dem der Käufer als Verbraucher seinen gewöhnlichen  Aufenthalt hat, bleiben unberührt.   

11.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen  übrigen  Teilen  verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die  gesetzlichen  Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen  unwirksam. 

11.3 Sämtliche  übermittelten  Daten  werden  unter  Einhaltung  der  maßgeblichen  Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Datenschutzbestimmungen  der DreamHaus sind unter https://www.dreamhaus.com/legal/datenschutz abrufbar. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen unserer  Vertriebspartner.  

11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für  alle  Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB-pT ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin. 

Stand: 18.09.2023