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AGB Saltico Management und Marketing GmbH

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Veranstalters für den Besuch des Mercedes-Benz Junior Cups am 04. und 05.01.2020 in Sindelfingen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Ticketing -


Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zur Veranstaltung Mercedes-Benz JuniorCup (im Folgenden „Event“ genannt) sowie der Zutritt zur Halle unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sowie der Hausordnung des Glaspalast Sindelfingen (Download: https://www.glaspalast.com/files/hausordnung.pdf), die ausdrücklich in diese AGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. lnhaber die Geltung dieser AGB.

1. Ticketbestellung

Tickets für das Event sind grundsätzlich nur beim Veranstalter oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot von dern Veranstalter angenommen.

2. Zahlungsmodalitäten

Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Veranstalters. Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse (Kreditkarte, Verrechnungsscheck, EC-Karte, Einzugsermächtigung, Überweisung oder bar) ausgeführt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kontodeckung vorliegen, ist der Veranstalter berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung verbleiben dem Kunden übersandte Tickets im Eigentum des Veranstalters. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten. Für die vom Veranstalter autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.

3. Ticketauswahl

Falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat, ist der Veranstalter im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder -niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Ticketzahl zu limitieren.

4. Ticketversand

Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Veranstalters oder der von ihm beauftragten Personen vor.

5. Reklamationen

Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-lVlail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 10 genannten Kontaktadressen zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

6. Rücknahme/Erstattung der Tickets

Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung des Veranstalters im Einzelfall. Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs der Veranstaltung. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit. Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.

7. Weitergabe der Tickets

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dern Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Spiels liegt es im lnteresse des Veranstalters und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets bei lnternetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;

b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;

c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;

d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen wurden;

e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.

Auf Verlangen des Veranstalters ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen. Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese AGB, so wird das Ticket ungültig. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket - auch elektronisch - zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Fürjeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Veranstalter von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

8. Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche und unbefristete Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live- Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

9. Stadionordnung

Der Zutritt zur Spielstätte ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. lnhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur lnanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Veranstalter jederzeit unbelassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Der Kunde unterwirft sich bei dern Besuch der Veranstaltung der Hausordnung. lm lnteresse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und der Hallenverwaltung im Stadion Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Veranstalter, Sicherheitspersonal und Stadionverwaltung bei der Überprüfung seiner ldentität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden. Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dern Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Veranstaltungsstätte gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten. Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können des Stadions verwiesen werden. Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über lnternet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht in die Halle mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt. Fürjeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Veranstalter die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. 

10. Kontakt

Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten gerichtet werden:
saltico management & marketing GmbH
Bleichstraße 12
73033 Göppingen
07161-965940
marketing@saltico.de

11. Haftungsausschluss

Der Aufenthalt an und in den Stadien erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Veranstalters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

12. Datenverarbeitung/Datenschutz

Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter und der Daimler AG unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Veranstalter und der Daimler AG in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Veranstalter und die Daimler AG ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.

13. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Veranstalters. lst der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im lnland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dern Vertragsverhältnis am Sitz des Veranstalters. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dern Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Veranstalters vereinbart.

14. Schlussklausel

Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (ClSG) ist ausgeschlossen. Stand: Oktober 2019